Lunéville, 28. Juni 1940, Colonel MARION



KOPIE


Überbracht um 9 Uhr 30 (französischer Zeit)

LUNEVILLE, den 28. Juni 1940

Colonel MARION ihm Auftrag der ihm vom französischen Oberkommando erteilten Instruktionen, erlaubt es sich mitzuteilen, dass der Befehl der Übergabe der noch besetzten Festungswerke an die deutschen Behörden nur unter folgenden Bedingungen an die Kommandanten der Werke erteilt werden kann:

1° : die Garnisonen gelten nicht als Kriegsgefangene und müssen folglich in das nicht besetzte

Gebiet überführt werden

2° : sie haben Anspruch auf die Einhaltung der Kriegsrechte

Colonel MARION kann ausschließlich vom französischen Oberkommando neue, seine Ausführungen betreffende, Instruktionen erhalten.

Unterzeichnet: MARION





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